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Niederburg - "hie sen mir deham"                               

Erklärung zur Räum- und Streupflicht in Niederburg

Niederburg informiert 2025Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Tagen wurde an vielen Stellen im Ort über vereiste und verschneite Straßen im Ortsbereich diskutiert. Hier gibt es allem Anschein nach unterschiedliche Meinungen was die Zuständigkeiten der Räum- und Streupflicht auf den innerörtlichen Straßen angeht. Die Gemeindeverwaltung möchte Euch daher freundlich aber bestimmt an eure Pflichten erinnern    – zum Wohle aller.

Eure gesetzliche Pflicht als Anlieger
In der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Niederburg vom 06.07.2000 wird die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 LStrG der Gemeinde obliegt, den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

Das heißt: In der Regel sind Anlieger, Eigentümer oder Anwohner für die Reinigung – insbesondere Schneeräumung und Streuen bei Glätte – verantwortlich.

Zu räumende Fläche
Die zu räumende Fläche ergibt sich aus der Satzung und umfasst grundsätzlich Fahrbahn, Gehweg und Straßenbegleitgrün bis mindestens zur Straßenmitte (auch über Gehwege, Grünstreifen oder ähnliche Trennungen hinweg). Bei einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Pflicht sogar über die gesamte Straßenbreite. Gehwege müssen begehbar gehalten werden, Schnee so gelagert, dass Verkehr und Abfluss nicht behindert werden.

Wir setzen auf euer verantwortungsvolles Mitwirken, damit unsere Straßen sicher bleiben. In der Anlage findet Ihr die komplette Satzung im Wortlaut.

Satzung zur Räum- und Streupflicht in Niederburg

Aufgrund der aktuellen Wetterlage und auch wegen der bevorstehenden Kirmestage ergeht daher die Bitte an alle Niederburger, die Gegebenheiten der eigenen Räumpflicht zu prüfen. Vielen Dank dafür.

Viele Grüße,
Gemeindeverwaltung Niederburg
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

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