Ich weise darauf hin, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde alle Anlieger verpflichtet sind, die an ihre Grundstücke angrenzenden Straßenabschnitte regelmäßig zu reinigen. Zur Straßenreinigung gehört nicht nur das Fegen der Fahrbahn und Gehwege, sondern auch die gründliche Säuberung der Straßenrinnen. Diese sind von Unkraut, Laub, Schlamm, Kehricht und sonstigem Unrat zu befreien.
Besonders wichtig: Wird der Unrat nicht entfernt, gelangt er über die Straßenrinnen in die Gullies und kann dort zu Verstopfungen und Überschwemmungen führen. Das Säubern umfasst außerdem die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, sowie die Reinigung von Gräben und Durchlässen.
Ich bitte alle Anwohner, ihrer Reinigungspflicht regelmäßig nachzukommen, um für ein sauberes und sicheres Ortsbild zu sorgen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden. Vielen Dank fürs Mitmachen!
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister