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Niederburg - "hie sen mir deham"                               

Benutzung der gemeindlichen Feld- und Wirtschaftswege

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Wir weisen hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für die Nutzung von Feld- und Wirtschaftswegen nicht nur Rechte zur Nutzung, sondern auch Pflichten der Nutzer und Anlieger bestehen.

Bezugnehmend auf unsere Benutzungssatzung der Wirtschaftswege vom 24.07.1978 bitte ich daher eindringlich um Einhaltung der definierten Regeln. Besonders ins Gedächtnis rufen möchte ich hier folgende Punkte der Benutzungsordnung. (Die komplette Ordnung kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder auf der Webseite der VG unter https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html abgerufen werden.)

                                                                 

.§4 Zweckbestimmung

  1. Die Wege dienen ausschließlich der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Die Benutzung als Fußweg ist zulässig, soweit sich aus sonstigen Vorschriften keine Beschränkungen ergeben.
  2. Die Benutzung von Wegen zu anderen Zwecken, insbesondere um zu Wochenendhäusern, Jagdhütten, gewerblich genutzten Kiesgruben, Sandgruben und Steinbrüchen und ähnlichen Vorhaben zu gelangen, ist nur mit Erlaubnis der Ortsgemeinde zulässig. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
  3. Rechte zur Benutzung der Wege auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

§6 Unerlaubte Benutzung der Feld- und Waldwege
1) Es ist unzulässig,

  1. die Wege zu befahren, wenn dies insbesondere auf Grund jahreszeitlich bedingten Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann,
  2. Fahrzeuge, Geräte und Maschinen so zu benutzen oder zu transportieren, dass Wege beschädigt werden oder beschädigt werden können,
  3. beim Einsatz von Geräten und Maschinen, insbesondere beim Wenden, Wege einschließlich ihrer Befestigung, Seitengräben, Querrinnen und sonstigem Zubehör zu beschädigen oder den Randstreifen abzugraben,
  4. Fahrzeuge und Geräte auf den Wegen von Ackerboden zu befreien und diesen auf den Wegen liegen zu lassen,
  5. Fahrzeuge, Geräte und Maschinen auf den Wegen so abzustellen oder Dünger und Erde so zu lagern, dass andere Benutzer gefährdet oder mehr als zumutbar behindert werden,
  6. auf die Wege Flüssigkeiten oder Stoffe abzuleiten, durch die der Wegekörper beschädigt wird oder beschädigt werden kann,
  7. die Entwässerung zu beeinträchtigen,
  8. auf den Wegen Holz oder andere Gegenstände zu schleifen,
  9. auf den Wegen Holz, Pflanzenreste und Abfälle zu verbrennen.

2) Verbote und Einschränkungen, die sich aus anderen Vorschriften ergeben, bleiben unberührt.

§7 (Pflichten der Benutzer)

  1. Die Benutzer sollen Schäden an Wegen der Ortsgemeinde unverzüglich mitteilen.
  2. Wer einen Weg verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann die Ortsgemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Wer einen Weg beschädigt, hat der Ortsgemeinde die ihr für die Beseitigung des Schadens entstehenden Kosten zu erstatten. Die Ortsgemeinde kann dem Schädiger unter Festsetzung einer Frist die Beseitigung des Schadens überlassen.
  3. Dünger, Erde und sonstige Materialien, die auf Grund der Geländebeschaffenheit vorübergehend auf dem Weg gelagert werden, sind unverzüglich zu entfernen. § 6 1 Nr. 5 bleibt unberührt.

§8 (Pflichten der Angrenzer)

Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird. Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen.

Wir bitten um Einhaltung und Beachtung dieser Vorgaben. Ebenso sollte die Einhaltung der Pflichten als selbstverständlich angesehen werden und nicht erst nach Ermahnung durch die Gemeindeverwaltung - Im Sinne eines verantwortungsvollen Miteinanders!

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

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