Saubere Rinnen, heile Straßen
Viele von euch halten die Straße vor ihrem Grundstück vorbildlich sauber. Dafür zunächst ein herzliches Dankeschön. Leider ist das nicht überall so, weshalb ich auch in diesem Jahr wieder mal an die Reinigungspflicht erinnern möchte.
Nach der Straßenreinigungssatzung unserer Ortsgemeinde seid ihr als Anlieger verpflichtet, die an euer Grundstück angrenzenden Straßenabschnitte regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört nicht nur das Fegen von Fahrbahn und Gehweg. Auch die Straßenrinnen müssen gründlich gesäubert und von Unkraut, Laub, Schlamm, Kehricht und sonstigem Unrat befreit werden. Ebenso sind Gegenstände zu entfernen, die nicht auf die Straße gehören, und Gräben und Durchlässe zu reinigen.
Das ist kein Selbstzweck. Bleibt der Unrat liegen, gelangt er über die Rinnen in die Straßenabläufe. Dort kann er zu Verstopfungen und bei Starkregen zu Überschwemmungen führen.
Ein Punkt wird oft unterschätzt: das Grün zwischen den Pflastersteinen und am Rand der Rinnen. Was harmlos aussieht, richtet echten Schaden an. Die Wurzeln drücken die Fugen auf, und Wasser dringt ein. Gefriert es im Winter, sprengt es Pflaster und Asphalt von innen. So entstehen Risse und Schlaglöcher, deren Reparatur teuer wird. Am Ende zahlen wir das alle.
Ich bitte euch daher, eurer Reinigungspflicht regelmäßig nachzukommen. So bleibt unser Ort sauber und sicher, und Schäden an Straßen und Kanälen lassen sich vermeiden. Vielen Dank für eure Mithilfe!
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister
