Nicht jeder Naturfreund auf „Schusters Rappen" erwandert die Traumschleifen, viele nutzen auch die alten Feldwege. Viele dieser Wege kann man nicht mehr als Weg bezeichnen, sie sehen streckenweise wie ein umgepflügter Acker aus und sind kaum begehbar, auch nicht befahrbar mit leichteren Fahrzeugen.
Die Feldwegeordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass es unzulässig ist, die Wege zu befahren, wenn dies insbesondere aufgrund des wettermäßig bedingten Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann. Wenn keine unbedingte Notwendigkeit vorliegt, die Feldwege mit schweren Geräten zu befahren, sollte man sich an die Feldwegeordnung halten und sich gegebenenfalls Gedanken machen, wie man die entstandenen Schäden beheben kann.
Passt auch zu einem Teil der Niederburger Grundstücksnutzer. Wie wäre es wenn die eigentlichen Besitzer hier einmal ihr Veto einlegen würden. Eigentum entlässt nicht aus der Verantwortung.
Hermann Josef Klockner, Ortsbürgermeister