Skyline 2017

Niederburg - "hie sen mir deham"                               

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Liebe Sportfreunde,
hiermit laden wir zur Generalversammlung am Freitag, 24. September 2021 um 19:30 Uhr in das Generationenhaus (Großer Saal) ein.

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Totengedenken

3. Verlesen der Niederschrift der Jahreshauptversammlung 2020

4. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden

5. Jahresbericht des Kassenwarts

6. Jahresbericht des Jugendleiters

7. Jahresberichte aus den Abteilungen - Fußball - Tischtennis - Breitensport - AH Fußball

8. Bericht der Kassenprüfer

9. Entlastung des Vorstandes

10. Wahl des erweiterten Vorstandes

11. Wahl der Kassenprüfer

12. Sonstiges Fragen, Wünsche, Anregungen

Wir bitten zu beachten, dass die Jahreshauptversammlung gemäß den Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz stattfindet. Dem entsprechend gilt die 3-G Regel (geimpft – genesen – getestet). Bitte Nachweis mitbringen. Mund- Nasenschutz ist bis zur Platzeinnahme erforderlich. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

 

Einweihung Mittelrhein SchleifeAm Sonntag, 05.09.21, findet die offizielle Eröffnung der von der VG Hunsrück-Mittelrhein ins Leben gerufenen touristischen Projekte

  • - Aussichtsturm auf dem Spitzen Stein
  • - Traumschleifchen Spitzer Stein
  • - Traumschleife Mittelrhein

statt.

Um 11.00 Uhr werden Bürgermeister a. D. Thomas Bungert und der amtierende Bürgermeister Peter Unkel am Aussichtsturm auf dem Spitzen Stein den Startschuss geben. Im Anschluss wird eingeladen, durch die Gemarkungen der beteiligten Gemeinden Niederburg, Oberwesel, Urbar und St. Goar-Biebernheim zu wandern.

Die Ortsvereine , die Jugend und die Ortsgemeinde werden die Bewirtung bei der Eröffnungsfeier am Spitzen Stein und auf dem Rastplatz am Klüppelberg durchführen. Alle Einnahmen dazu sollen Flutopfern aus dem Ahrtal zugute kommen.

Ab 11:30 Uhr stehen wir für Euch auf dem Klüppelberg bereit, um ca. 12:30 Uhr wird hier die offizielle Eröffnung auf Niederburger Boden stattfinden. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, und wer nicht unbedingt eine große Wanderung machen möchte kommt halt einfach so vorbei!

Wir freuen uns auf viele Besucher - Herzlich Willkommen in Niederburg!

zum Flyer

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

 

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Für den Zeitraum vom 30.08.2021 bis 30.10.2021 wird wegen einer Vollsperrung der K 93 in Oberwesel auf folgende Fahrplanänderung bei den ÖPNV Linien 682 und 685 hingewiesen:

Linie 682:
Einstellung aller Linienfahrten, einschließlich Anruflinienfahrten (ALF). Die Verkehre der Linie 682 sind teilweise in den nachfolgenden Baustellenfahrplan der Linie 685 integriert.

Linie 685 (Mo. - Fr.):
Niederburg wird in den Fahrplan der Linie 685 integriert und es gilt der nachfolgende Baustellenfahrplan:  Fahrplan siehe Anlage 

Der Baustellenfahrplan kann auch auf der Homepage der KVG Zickenheiner unter www.zickenheiner.de/aktuelle-hinweise eingesehen werden.

Linie 685 (Anruf-Linien-Fahrten Mo. -So.):

Alle Anruf-Linien-Fahrten der Linie 685 werden regulär nach Fahrplan durchgeführt. Allerdings aus betrieblichen Gründen mit den nachfolgenden Vorgaben: Auf der Strecke zwischen St. Goar - Biebernheim, St. Goar und Oberwesel werden nur Pkw / Kleinbusse bis maximal 8 Sitzplätzen eingesetzt. Die Haltestellen Oberwesel "Siebenjungfrauenblick" / "Günderodehaus" und Urbar "Kirche" / "Kindergarten" entfallen. Betroffen hiervon ist auch der Schülerverkehr auf den beiden Linien. Die Kreisverwaltung bittet um Beachtung.

Pressestelle, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern (Hunsrück)Pressestelle, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern (Hunsrück)Telefon 06761 82-125, Fax 06761 829-125, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. www.rheinhunsrueck.de 

 

i. A. Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

 

Kommunion21Die Niederburger Kommunionkinder

- Luisa Linkenbach, Auf dem Leh 10

- Emil Keßler, Rheingoldstr. 3

- Lotte Renzler, Rheinstr. 44a

freuen sich darauf, gemeinsam mit ihren Familien am Sonntag, den 05.09.2021, in der St. Stephanuskirche in Niederburg die Feier der 1. Heiligen Kommunion begehen zu dürfen. Der Festgottesdienst beginnt um 10:30 Uhr und darf aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung nur von den engsten Angehörigen besucht werden. Die Kirchengemeinde bittet hier um Verständnis!

Den Kommunionkindern und ihren Familien wünsche ich, trotz der aktuellen Umstände, einen unvergesslichen Tag im Namen aller Niederburger Bürgerinnen und Bürger.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

 

gelbesbandIn vielen Regionen gibt es seit einiger Zeit die Initiative „Gelbes Band“. Ein solches Band an einem Baum oder Strauch signalisiert: Bitte bediene dich; dieses Obst darf gratis und ohne Rücksprache abgeerntet werden.

Leider ist es viel zu oft so, dass viele Kilogramm Obst auf Streuobstwiesen verrotten. Zum einen, weil der Besitzer keine Zeit oder auch keine Möglichkeit hat, das Obst selbst zu ernten und zu verwerten. Zum anderen aus Unsicherheit, ob man einfach ungefragt Obst von Bäumen und Sträuchern ernten darf. Das Resultat ist, dass Obst ungenutzt auf den Wiesen verdirbt.

Die Gemeindeverwaltung möchte dem entgegenwirken und bietet allen Niederburger Obstbaumbesitzern an, eine entsprechende Menge dieses Bandes zu erhalten, um damit ihre Bäume und Sträucher zu markieren, von denen Obst geerntet werden darf. Es sollte natürlich selbstverständlich sein, dass hier nur haushaltsübliche Mengen gemeint sind.

Wer also in den kommenden Wochen einen Baum oder Strauch mit einem gelben Band entdeckt, darf sich ohne schlechtes Gewissen davon bedienen und sich die gesunde Nascherei schmecken lassen!

Bei Interesse bitte melden bei: Rebecca Hellwig, zwischen 9 Uhr und 19 Uhr unter Telefon (06744 - 9496027), oder bei der Gemeindeverwaltung.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

 

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Die Ortsgemeinde plant, am Samstag, 18.09.2021, einen Bürgertag durchzuführen. Interessierte Bürger bitte ich, den Termin schon mal vorzumerken. Weitere Informationen zum geplanten Ablauf folgen dann in den nächsten Wochen.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

 

Wappen Siegel Nbg2020Sicher verlockend aber dennoch verboten sind die „Schleichwege“ nach Oberwesel zum Umfahren der aktuellen Baustelle. Im Besonderen sind hier die Niederbachstraße sowie die Wege durch die Weinberge gemeint. Diese Wege werden überwiegend von Wanderern und Radfahrern genutzt. Durch die Nutzung von Autos & Motorrädern besteht hier eine erhöhte Unfallgefahr. Der Gemeindeverwaltung liegen Informationen vor, dass in diesen Bereichen mit erhöhten Kontrollen durch die Polizei zu rechnen ist. Wir bitten um Beachtung und Nutzung der offiziell ausgeschilderten Umleitungen.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

neuer Lebensretter

Als Nachtrag der kurzen Vorstellung des Geräts für interessierte Bürger|innen vom letzten Donnerstag hier der Link zum Video: Erste-Hilfe-Tutorial

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister                                                                                     

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Der Gemeindeverwaltung liegen Beschwerden bezüglich „zu schnellem Fahren“ im Bereich der Rheinstraße vor. Wir bitten die Benutzer der Straße um Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit, um andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Dies gilt selbstverständlich auch für den gesamten innerörtlichen Bereich. Nehmt Rücksicht - Im Sinne eines verantwortungsvollen Miteinanders!


Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

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Zu einem kurzweiligen Treffen am Donnerstag, 19.08.2021, um 14:30 Uhr laden wir interessierte Senioren herzlich ein. Da aufgrund der Corona-Pandemie die regelmäßigen Treffen leider ausfallen mussten, wollen wir uns langsam wieder einen Weg in alte Gewohnheiten verschaffen. Einen ersten Schritt wollen wir mit einem „Kaffeeklatsch“ für Senioren wagen. Das Treffen findet auf dem Platz vor unserem Backes im Freien statt und wird bei sehr schlechter Witterung verschoben. Wir freuen uns auf Euch!

Petra Bock, Seniorenbeauftragte der Ortsgemeinde

 

 

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Wir weisen hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für die Nutzung von Feld- und Wirtschaftswegen nicht nur Rechte zur Nutzung, sondern auch Pflichten der Nutzer und Anlieger bestehen.

Bezugnehmend auf unsere Benutzungssatzung der Wirtschaftswege vom 24.07.1978 bitte ich daher eindringlich um Einhaltung der definierten Regeln. Besonders ins Gedächtnis rufen möchte ich hier folgende Punkte der Benutzungsordnung. (Die komplette Ordnung kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder auf der Webseite der VG unter https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html abgerufen werden.)

                                                                 

.§4 Zweckbestimmung

  1. Die Wege dienen ausschließlich der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Die Benutzung als Fußweg ist zulässig, soweit sich aus sonstigen Vorschriften keine Beschränkungen ergeben.
  2. Die Benutzung von Wegen zu anderen Zwecken, insbesondere um zu Wochenendhäusern, Jagdhütten, gewerblich genutzten Kiesgruben, Sandgruben und Steinbrüchen und ähnlichen Vorhaben zu gelangen, ist nur mit Erlaubnis der Ortsgemeinde zulässig. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
  3. Rechte zur Benutzung der Wege auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

§6 Unerlaubte Benutzung der Feld- und Waldwege
1) Es ist unzulässig,

  1. die Wege zu befahren, wenn dies insbesondere auf Grund jahreszeitlich bedingten Zustandes zu erheblichen Beschädigungen führt oder führen kann,
  2. Fahrzeuge, Geräte und Maschinen so zu benutzen oder zu transportieren, dass Wege beschädigt werden oder beschädigt werden können,
  3. beim Einsatz von Geräten und Maschinen, insbesondere beim Wenden, Wege einschließlich ihrer Befestigung, Seitengräben, Querrinnen und sonstigem Zubehör zu beschädigen oder den Randstreifen abzugraben,
  4. Fahrzeuge und Geräte auf den Wegen von Ackerboden zu befreien und diesen auf den Wegen liegen zu lassen,
  5. Fahrzeuge, Geräte und Maschinen auf den Wegen so abzustellen oder Dünger und Erde so zu lagern, dass andere Benutzer gefährdet oder mehr als zumutbar behindert werden,
  6. auf die Wege Flüssigkeiten oder Stoffe abzuleiten, durch die der Wegekörper beschädigt wird oder beschädigt werden kann,
  7. die Entwässerung zu beeinträchtigen,
  8. auf den Wegen Holz oder andere Gegenstände zu schleifen,
  9. auf den Wegen Holz, Pflanzenreste und Abfälle zu verbrennen.

2) Verbote und Einschränkungen, die sich aus anderen Vorschriften ergeben, bleiben unberührt.

§7 (Pflichten der Benutzer)

  1. Die Benutzer sollen Schäden an Wegen der Ortsgemeinde unverzüglich mitteilen.
  2. Wer einen Weg verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann die Ortsgemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Wer einen Weg beschädigt, hat der Ortsgemeinde die ihr für die Beseitigung des Schadens entstehenden Kosten zu erstatten. Die Ortsgemeinde kann dem Schädiger unter Festsetzung einer Frist die Beseitigung des Schadens überlassen.
  3. Dünger, Erde und sonstige Materialien, die auf Grund der Geländebeschaffenheit vorübergehend auf dem Weg gelagert werden, sind unverzüglich zu entfernen. § 6 1 Nr. 5 bleibt unberührt.

§8 (Pflichten der Angrenzer)

Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird. Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf den Weg gelangen, sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen.

Wir bitten um Einhaltung und Beachtung dieser Vorgaben. Ebenso sollte die Einhaltung der Pflichten als selbstverständlich angesehen werden und nicht erst nach Ermahnung durch die Gemeindeverwaltung - Im Sinne eines verantwortungsvollen Miteinanders!

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

 

 

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Folgende Information im Auftrag der Kreisverwaltung ...

 

Für den Zeitraum vom 09.08.2021 bis 29.08.2021 wird wegen einer Vollsperrung der K 93 in Oberwesel auf folgende Fahrplanänderung bei den ÖPNV Linien 682 und 685 hingewiesen:

  • Linie 682:

Einstellung aller Linienfahrten.

  • Linie 685 (Regelfahrten Mo. - Fr.):

Die Regelfahrten an Ferientagen 07:09 Uhr / 12:03 Uhr ab Oberwesel und 12:15 Uhr / 15:15 Uhr / 17:15 Uhr ab St. Goar werden mit Kleinbussen durchgeführt und beide Richtungen über Niederburg (Damscheid) umgeleitet. Die Haltestellen „Siebenjungfrauenblick“ und „Günderodehaus“ entfallen.

Für die Haltestelle Niederburg "Generationenhaus" gelten alternativ die folgenden Abfahrtszeiten:

Richtung St. Goar: 07:25 Uhr / 12:23 Uhr.

Richtung Oberwesel: 12:34 Uhr / 15:34 Uhr / 17:34 Uhr.

Aufgrund der Umleitung ist mit größeren Verspätungen zu rechnen. Dadurch können Anschlüsse nicht mehr garantiert werden. Darüber hinaus kann es durch den Einsatz von Kleinbussen zu Kapazitätsengpässen kommen.

  • Linie 685 (Anruf-Linien-Fahrten Mo. -So.):

Aus betrieblichen Gründen werden alle Anruf-Linien-Fahrten auf der Strecke zwischen St. Goar - Biebernheim, St. Goar und Oberwesel nur mit Pkw / Kleinbussen bis maximal 8 Sitzplätzen durchgeführt. Die Haltestellen Oberwesel "Siebenjungfrauenblick" / "Günderodehaus" und Urbar "Kirche" / "Kindergarten" entfallen.

Für die Zeit ab dem 30.08.2021 wird ein an die Schultage angepasster Baustellenfahrplan erstellt, der zu gegebener Zeit bekannt gemacht wird.

 

Karin Bamberger

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich 21 - Kreisentwicklung -

Ludwigstraße 3-5

55469 Simmern

Telefon 06761/82-204

Telefax 06761/829-204

Internet: www.rheinhunsrueck.de

                                                                                 

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Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

In der Ratssitzung vom 21.07.21 wurde einstimmig die Umrüstung auf LED-Technik beschlossen. Damit kann der Stromverbrauch der aktuellen Straßenbeleuchtung um etwa 2/3 verringert werden, was einer Einsparung von fast 21000 kWh pro Jahr entspricht. Ein weiterer Mehrwert ist die dann durchgängige nächtliche Beleuchtung an allen Wochentagen. Die Umrüstung hat ein Investitionsvolumen von ca. 52.000 €. Gefördert wird die Maßnahme mit 10.000 €. 

Bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung handelt es sich grundsätzlich um eine beitragsfähige Maßnahme, für die nach der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde wiederkehrende Ausbaubeiträge von allen Grundstückseigentümern erhoben werden müssen. Da allerdings auch uneingeschränkt funktionierende Straßenlampen vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer (rd. 30 Jahre) erneuert werden, können für diese keine Ausbaubeiträge abgerechnet werden. Nach ersten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass somit die Umrüstungskosten für etwa die Hälfte der insgesamt 108 betroffenen Leuchten über wiederkehrende Ausbaubeiträge abzurechnen sind.

Bei geschätzten beitragsfähigen Aufwendungen dafür von ca. 30.000 € ergäben sich lt. Verwaltung nach Abzug des Gemeindeanteils und unter Berücksichtigung der gesamten Beitragsfläche aller Grundstücke in Niederburg daraus wiederkehrende Ausbaubeiträge von rd. 0,11 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Für ein durchschnittliches Grundstück mit einer Größe von ca.  600 m² ergibt das einen Beitrag von etwa 66,00 €.

Die Umsetzung der Maßnahme soll noch in 2021 erfolgen. Die Ortsgemeinde bittet die Grundstückseigentümer, sich auf die beschriebene (geschätzte) Beitragsanforderung im Kalenderjahr 2022 durch die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein einzustellen.

Durch die Umstellung kann die Ortsgemeinde künftig erheblich Energiekosten einsparen und auch die laufenden Unterhaltungs- und Wartungskosten reduzieren. Neben den finanziellen Einsparungen wurde auch der energetische Gesichtspunkt mit in die Entscheidung einbezogen. Ein gutes Signal für Klimaschutz und unsere Umwelt.

Borkenkäfer im Gemeindewald

In den letzten Wochen ist ein erheblicher Transport von Fichtenholz aus dem Gemeindewald zu beobachten. Dies ist dem aktuellen Borkenkäferbefall zu schulden. Wie groß die geschädigten Flächen sind, ist aktuell noch nicht absehbar. Bleibt zu hoffen, dass die Schäden überschaubar bleiben. Prognosen zufolge wird die Fichte im Niederburger Gemeindewald in Zukunft sehr rar werden.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

                                                                                   

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FeuerwehrhilfeAuch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr waren schon viele Stunden im Katastrophengebiet aktiv. Bereits unmittelbar nach der Flut unterstützten sie bei der Evakuierung eines Hotels und eines Krankenhauses, darüber hinaus wurden sie zur Menschenrettung und -bergung in Wohnhäusern und Autos eingesetzt. Ein nicht ungefährlicher Einsatz, da die Ahr noch sehr viel Wasser führte.

Es folgten mehreren 24-Stundenschichten in der Gemeinde Schuld zur Sicherung des Grundschutzes und für Aufräumarbeiten sowie zur Unterstützung des THW beim Aufbau der Wassernotversorgung.

Ebenfalls aktiv waren die Kameraden bei der ersten spontanen Spendensammlung in Niederburg. Sie koordinierten die Abläufe in der Sammelstelle im Generationenhaus sowie die Auslieferung der ersten Hilfsgüter nach Schuld und ins Zwischenlager nach Ruppenrath. Auch hierfür ein ganz herzliches Dankeschön für den spontanen Einsatz!

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister                                                                                     

 

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Ahrweiler1Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal erreichte ein persönlicher Hilferuf Niederburg. Innerhalb kürzester Zeit wurde eine private Hilfsaktion auf die Beine gestellt, und so waren an den beiden letzten Samstagen insgesamt 43 Helfer in Ahrweiler aktiv vor Ort. Hier unterstützte man die Menschen bei Aufräum- und Abbrucharbeiten. Es wurden Estrich und Putz aus Keller- und Wohnräumen entfernt und aus dem Haus geschafft. Hierbei wurden Tonnen von Geröll mit Eimern und Schubkarren zu den Sammelstellen geschafft. Eine schweißtreibende Arbeit für alle Beteiligten, denn die Bedingungen vor Ort sind alles andere als normal. Wenn selbstverständliche Dinge wie Strom aus der Steckdose oder Wasser aus dem Wasserhahn fehlen, wird einem die Lage der Menschen noch einmal bewusster.

Es war für alle Helfer ein sehr emotionaler aber auch ebenso beeindruckender Einsatz. Ein besonderer Dank an dieser Stelle gilt Michael Rüdesheim für die Haupt-Organisation der Hilfsaktionen. Außerdem ein ganz herzliches Dankeschön der Raiffeisen Lingerhahn mit Peter Assmann und der Firma Holzbau Schink mit Wolfgang Schink für das unverzichtbare Bereitstellen von Transportfahrzeugen, Stromaggregaten, Maschinen und Werkzeugen. Weiter Danke für die materielle Unterstützung durch das Sanierungsunternehmen Patrick Knoth, Niederburg (Werkzeuge und Trocknungsgeräte), sowie dem Caravan-Park-Hunsrück Sauerbrunnen, Patrick Engelmann (Werkzeuge), und nicht zu vergessen allen Helfern für ihre Bereitschaft, mit anzupacken. Super - Herzlichen Dank!  

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister                                                                                     

Ahrweiler2

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neuer LebensretterEin Defibrillator für den Einsatz bei Herznotfällen steht ab sofort für Hilfsbedürftige zur Verfügung.  -  Der Standort: Am Eingang neben dem „Backes“!  -  Das Gerät kann Leben retten und ist für Jedermann zugänglich. Die Kosten des Automatisierten Externen Defibrillators (AED) wurden durch die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein übernommen.

Rund 150.000 Menschen sterben in Deutschland jährlich am plötzlichen Herztod. Viele dieser Menschen könnten gerettet werden, wenn rechtzeitig Hilfe erfolgen könnte. Dazu ist eine ausreichende Anzahl an Defibrillatoren im öffentlichen Raum nötig. Je früher ein Patient mit Herzstillstand Hilfe erhält, desto besser sind seine Überlebenschancen. Automatisierte Externe Defibrillatoren können das Herzkammerflimmern behandeln und von Ersthelfern auch ohne medizinische Vorkenntnisse eingesetzt werden. Wir freuen uns, ab sofort einen solchen Lebensretter in Niederburg zu haben, hoffen jedoch, dass dieser niemals zum Einsatz kommen muss.

Mein Dank für die fachgerechte Planung & Installation des Geräts geht an Jürgen Lambrich, Matthias Klockner, Niklas Rüdesheim und Heiko Henrich. Die beiden Letztgenannten werden auch die Pflege und Wartung des Gerätes übernehmen und bei Fragen gerne Auskunft geben.

Eine kurze Vorstellung des Geräts für interessierte Bürger|innen gibt es am Donnerstag, 12.08.21, um 18:00 Uhr am Backes.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister                                                                                     

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HeiligenhäuschenSchon viele Jahrzehnte wird der besinnliche Ort von verschiedenen ehrenamtlichen Helfern gehegt und gepflegt. Günter und Hanna Oppenhäuser kümmerten sich seit 2012 um die Pflege der Gedenkstätte. Für beide war es immer eine Herzensangelegenheit, den Ort der Mutter Gottes in Ehren zu halten. Nach dem Tod von Günter Oppenhäuser im Juni diesen Jahres war es der Wunsch von Hanna, nach neuen Kümmerern Ausschau zu halten. Diese waren schnell gefunden. Künftig wird die Pflege und Unterhaltung des Niederburger Heiligenhäuschens von Karola und Helmut Vogel übernommen. Allen ein herzliches Danke für ihr Engagement für die vergangene und auch künftige Unterstützung.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister                                                                                     

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