Benutzungsordnung Baum- und Strauchschnittplatz der Gemeinden Niederburg und Urbar
Durch die Rhein-Hunsrück Entsorgung wurde die Benutzungsordnung für die im Kreisgebiet eingerichteten Sammelplätze angepasst. Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz der Ortsgemeinden Niederburg und Urbar kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden: 1. Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinden gestattet. 2. Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen. 3. Abgelagert werden darf nur Baum- und…
