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Wichtiger Hinweis für Unterhaltungspflichtige von Gräbern.
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Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle baulichen Veränderungen auf dem Gemeindefriedhof einer Genehmigung der Gemeinde und einer daraus folgenden Überprüfung durch die Verbandsgemeinde bedürfen. In letzter Zeit ist wiederholt festzustellen, dass verschiedene Steinmetzunternehmen aus der weiteren Umbebung auf dem Gemeindefriedhof tätig sind ohne die entsprechenden Genehmigungen der Orts- bzw. der Verbandsgemeinde. Wir weisen die Unterhaltspflichtigen der Gräber eindringlich darauf hin, dass bei entsprechender Nichtbeachtung von Gesetzesregelungen und der Friedhofsvorschriften auf eine Änderung der Grabdenkmäler bestanden werden kann und die Kosten voll zu Lasten der Angehörigen gehen. Ebenso können die Unternehmen bei Nichtbeachtung von der Ausführung künftiger Arbeiten ausgeschlossen werden.

Hermann Josef Klockner, Ortsbürgermeister