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Kostenbetrachtung des Straßenbauprojektes in Niederburg

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Um der Vielzahl falscher oder lückenhafter Erklärungen zu begegnen, hier eine vorläufige Darstellung der entstehenden und umzulegenden Kosten des Straßenbauprojektes in der Niederburger Rosen-, Schul- und Weinstrasse.

In einer Gemeinderatsitzung erläuterten Bauleiter Ingenieur Bertil Mensebach und Verbandsbürgermeister Thomas Bungert die derzeit bekannten entstehenden Kosten des vorgenannten Bauvorhabens. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Kosten, die sich die Auftraggeber; hier die Verbandsgemeinde für die Kanalgewerke und die Ortsgemeinde für die Ortsstraßen teilen. Hinzu kommen für die Ortsgemeinde Zusatzprojekte wie Neugestaltung des Backeshofes, Erneuerung der Oberflächen in der Ring- und Schulstrasse und die Herstellung der Wasserleitung für den Backhausbrunnen. Hier ergibt sich für die Ortsgemeinde die Chance, Kostenvorteile gegenüber Einzelmaßnahmen zu nutzen. Lediglich die Kosten für den reinen Straßenbau und die Straßenbeleuchtung sind umzulegen und auf die betreffenden Grundstückseigner je nach eingebrachter Fläche aufzuteilen. Die Kosten für den Kanal und die Zusatzobjekte müssen alleine von der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde getragen werden. Inzwischen sind alle noch zu erstellenden Gutachten bewertet und die entstehenden Kosten können übersehen werden. Eine gewisse Ungewissheit bildete das Gutachten über die Entsorgung der teerhaltigen Oberflächen in Teilen der genannten Straßen und deren Auswirkungen auf die Gesamtkosten.

Die Erneuerung des Abwasserkanals wird durch die Abwassergebühren finanziert, ebenso die Erneuerung des ersten Kanalhausanschlusses. Lediglich jeder weitere Kanalanschluss für Grundstücke muss dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Aber, wie schon gesagt, das ist nicht unsere Angelegenheit, sondern Sache der Verbandsgemeinde.

Die Kostenschätzung für die Teilmaßnahme "Straßenbau" belief sich auf 345.000 €. Die Kostenübersicht zum 31.12.2007 liegt nach Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen bei 397.000 €. Die Erhöhung ist begründet in der allgemeinen Kostensteigerung im Straßenbau, den Gutachten und der Abschlussvermessung.

Mit Umlagekosten belastet werden alle zur Ortslage gehörenden Grundstücke einschließlich aller Neubaugebiete. Der Gesetzgeber und eine Reihe von Gerichtsentscheidungen sind hier Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates und nicht eigenes Gutdünken. Derzeit ist, nach Berücksichtigung aller bisher bekannten Kosten, mit einer Belastung von ca. 1,50 € pro Quadratmeter umlagefähiger Fläche zu rechnen. Dies ist jedoch lediglich eine Betrachtung nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse, eine genaue Zahl lässt sich erst mit dem endgültigen Abschluss der Maßnahme festlegen. Kostensteigernde Fakten, so hat dies der Gemeinderat eindeutig festgelegt, müssen vom Ortsgemeinderat per Einzelbeschluss genehmigt werden. Den Ausführenden ist absolute Kostendisziplin auferlegt und dies wird sowohl vom Bauleiter, der Verwaltung und vom Ortsbürgermeister überwacht.

Mit einer ersten Abschlagszahlung mit dem Ende der Maßnahme zu rechnen. Je nach Arbeitsfortgang sollte dies ungefähr im Juni / Juli erfolgen. Die restlichen Kostenrechnungen können erst mit dem absoluten Abschluss aller noch durchzuführenden Arbeiten erstellt werden, dies dürfte nicht vor dem Jahreswechsel der Fall sein. Alle hierzu gemachten Angaben sind eine ordnungsgemäße, alle Fakten berücksichtigende Darstellung aus derzeitiger Sicht. Wir bitten dies zu beachten.

Sollten sich zu dieser Problematik Fragen ergeben, bitten wir diese an die Verwaltung oder an den Ortsbürgermeister zu richten.

Hermann Josef Klockner, Ortsbürgermeister