Aktuelles

Kurioses

Jahreskalender

Bildergalerie

Regelungen für die Vergabe von Brennholz aus dem Gemeindewald Niederburg

zurück

Der Gemeindewald dient grundsätzlich zur Deckung des Brennholzbedarfs der Niederburger Bevölkerung.

Die Brennholzvergabe soll wie folgt geregelt werden: Eine Bekanntgabe in den Mittelrhein Nachrichten informiert über die Vergabe von Brennholz aus dem Gemeindewald Niederburg.

Der Ortsgemeinderat hat festgelegt:, dass Brennholz vergeben wird

a) das an befahrbare Waldwege gerückt ist und in Poltern lagert.

Rest- und Kronenholzlose in Flächenlosen (Aufarbeitung im Schlag).

zu a) An befahrbare Waldwege gerücktes Holz in Poltern lagert.

Interessenten werden aufgefordert, sich bei der Gemeindeverwaltung mit einer ungefähren Angabe der gewünschten Bestellmenge zu melden.

Nach einem festgelegten Stichtag wird die Bestellmenge an den Revierleiter und an das Forstamt übermittelt.

Das Brennholz wird vom Forstbetrieb zu einem zu vereinbarenden Tag bereitgestellt. Die Menge des Polderinhaltes ist vom Forstbetrieb festgestellt und dem Polder per Nummer zugeordnet.

Die Gemeindeverwaltung informiert die Brennholzinteressenten über die Lagerorte der Polder, die Interessenten können sich über die Art der Lagerung und über die Qualität des Holzes vor Ort informieren.

zu b) : Rest- und Kronenholz (Flächenlos)

Interessenten werden aufgefordert, sich bei der Gemeindeverwaltung wegen der Aufarbeitung eines Rest- und Kronenholz- Loses ( Flächenlos ) zu melden.

Nach einem festgelegten Stichtag wird die Anzahl der Rest- und Kronenholzlose an den Revierleiter und an das Forstamt übermittelt.

der Revierleiter stellt die bestellte Anzahl Lose zum Übergabetag bereit.

Die Interessenten können sich über die Menge und die Qualität des bereitgestellten Restholzloses informieren.

Beim Rest- und Kronenholz handelt es sich um so genannten Abraum, die Holzqualität ist in der Regel nicht hochwertig und die Stärke beträgt bis max. 8 cm Durchmesser.

Das Aufarbeiten im Schlag darf nur über die so genannten Rückelinien erfolgen. Das Befahren mit Schleppern ist nur über diese Gassen erlaubt.

Für beide Brennholzqualitäten gilt:

An einem festgelegten Tag wird das Brennholz per Versteigerung zusammen mit einem Verantwortlichen der Forstverwaltung und der Gemeindeverwaltung vergeben. Die Preisuntergrenze richtet sich nach Niedrigwerten, die der Gemeinderat festlegt.

Nach den genannten Stichtagen werden keine Brennholzvergaben mehr vorgenommen. Vergaben ohne die Zustimmung der Ortsgemeinde sind nicht vorgesehen. Sonderregelungen irgendwelcher Art sind ohne Zustimmung der Ortsgemeinde ausgeschlossen.

Die Aufarbeitung darf nur an Werktagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis zum Anbruch der Dämmerung jedoch nur bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen.

Die Abfuhr ist zur Schonung der Wege nur bei trockener Witterung gestattet, bis spätestens 30.06. ist der Brennholztransport aus dem Wald abzuschließen.