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Regelungen für die Vergabe von Brennholz aus dem Gemeindewald Niederburg

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Der Gemeindewald dient grundsätzlich zur Deckung des Brennholzbedarfs der Niederburger Bevölkerung.

a) das an befahrbare Waldwege gerückt ist und in Poltern lagert.

zu a) An befahrbare Waldwege gerücktes Holz in Poltern lagert.

zu b) : Rest- und Kronenholz (Flächenlos)

Für beide Brennholzqualitäten gilt: