Der Gemeindewald dient grundsätzlich zur Deckung des Brennholzbedarfs der Niederburger Bevölkerung.
- Die Brennholzvergabe soll wie folgt geregelt werden: Eine Bekanntgabe in den Mittelrhein Nachrichten informiert über die Vergabe von Brennholz aus dem Gemeindewald Niederburg.
- Der Ortsgemeinderat hat festgelegt:, dass Brennholz vergeben wird
a) das an befahrbare Waldwege gerückt ist und in Poltern lagert.
- Rest- und Kronenholzlose in Flächenlosen (Aufarbeitung im Schlag).
zu a) An befahrbare Waldwege gerücktes Holz in Poltern lagert.
- Interessenten werden aufgefordert, sich bei der Gemeindeverwaltung mit einer ungefähren Angabe der gewünschten Bestellmenge zu melden.
- Nach einem festgelegten Stichtag wird die Bestellmenge an den Revierleiter und an das Forstamt übermittelt.
- Das Brennholz wird vom Forstbetrieb zu einem zu vereinbarenden Tag bereitgestellt. Die Menge des Polderinhaltes ist vom Forstbetrieb festgestellt und dem Polder per Nummer zugeordnet.
- Die Gemeindeverwaltung informiert die Brennholzinteressenten über die Lagerorte der Polder, die Interessenten können sich über die Art der Lagerung und über die Qualität des Holzes vor Ort informieren.
zu b) : Rest- und Kronenholz (Flächenlos)
- Interessenten werden aufgefordert, sich bei der Gemeindeverwaltung wegen der Aufarbeitung eines Rest- und Kronenholz-Loses (Flächenlos) zu melden.
- Nach einem festgelegten Stichtag wird die Anzahl der Rest- und Kronenholzlose an den Revierleiter und an das Forstamt übermittelt.
- der Revierleiter stellt die bestellte Anzahl Lose zum Übergabetag bereit.
- Die Interessenten können sich über die Menge und die Qualität des bereitgestellten Restholzloses informieren.
- Beim Rest- und Kronenholz handelt es sich um so genannten Abraum, die Holzqualität ist in der Regel nicht hochwertig und die Stärke beträgt bis max. 8 cm Durchmesser.
- Das Aufarbeiten im Schlag darf nur über die so genannten Rückelinien erfolgen. Das Befahren mit Schleppern ist nur über diese Gassen erlaubt.
Für beide Brennholzqualitäten gilt:
- An einem festgelegten Tag wird das Brennholz per Versteigerung zusammen mit einem Verantwortlichen der Forstverwaltung und der Gemeindeverwaltung vergeben. Die Preisuntergrenze richtet sich nach Niedrigwerten, die der Gemeinderat festlegt.
- Nach den genannten Stichtagen werden keine Brennholzvergaben mehr vorgenommen. Vergaben ohne die Zustimmung der Ortsgemeinde sind nicht vorgesehen. Sonderregelungen irgendwelcher Art sind ohne Zustimmung der Ortsgemeinde ausgeschlossen.
- Die Aufarbeitung darf nur an Werktagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis zum Anbruch der Dämmerung jedoch nur bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen.
- Die Abfuhr ist zur Schonung der Wege nur bei trockener Witterung gestattet, bis spätestens 30.06. ist der Brennholztransport aus dem Wald abzuschließen.