
Zu Beginn der Winterzeit weißen wir hier noch einmal ausdrücklich auf die bestehende Räum- und Streupflicht bei den entsprechenden Gehweg- und Straßenverhältnissen hin.
Die genauen Regelungen sind in der Satzung zur Reinigung der öffentlichen Straßen der Ortsgemeinde Niederburg in der Fassung vom 19.09.2001 festgelegt. Die § 6 & 7 enthalten die entsprechenden Vorschriften der Schneeräumung und des Streuens der Straßen.
Der gefallene Schnee ist unverzüglich während der Verkehrszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr wegzuräumen. Schnee und Eis dürfen nicht auf Gehwegen und Fahrbahnen abgelagert werden. In der Nacht gefallener Schnee ist an darauf folgenden Werktagen bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr beseitigen. Für Fußgänger ist ein durchgängiger, 1,5m breiter Streifen freizumachen.
Die Streupflicht gilt in den entsprechenden Zeiträumen ebenso. Zur Abstumpfung der Straßenoberfläche darf ist entsprechendes Material zu verwendet werden. Gegebenenfalls muss mehrfach am Tag geräumt und gestreut werden.
Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, an ihren eigenen Grundstücken und Gebäuden zu räumen und zu streuen. Die irrige Auffassung, dass bei Straßen mit Bürgersteigen nur eine Pflicht des Räumens und Streuens auf dem Bürgersteig besteht, ist falsch. Auch dort ist der Anlieger zu entsprechender Veranlassung oder zu den genannten Maßnahmen verpflichtet. Die im vergangenen Jahr gemeldeten und teilweise schwierig zu regulierenden Personenschäden sind Anlass zu dieser detaillierten Erklärung.
Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass der entsprechend zur Räumung und zum Streuen Verpflichtete mit Schadenersatzforderungen bei Unfällen rechnen muss.
Hermann Josef Klockner, Ortsbürgermeister