
Die kalte Jahreszeit und der Rückgang der Vegetation machen es möglich, ohne das Gehölze und andere Pflanzen Schaden nehmen, dass diese zurückgeschnitten werden können. Besonders hinweisen wollen wir auf die Pflicht des Grundstückeigentümers, in den öffentlichen Verkehrsraum einwachsende Bäume und Sträucher bis hinter die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Massiven Ärger können Schäden an Pkw und Lkw machen, wenn deren Besitzer durch die in den Straßenraum hinein reichenden Äste geschädigt werden.
Wir bitten im eigenen Interesse für Abhilfe zu sorgen.
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Immer wieder klagen gerade Senioren und Eltern von Kleinkindern über die Schreckerlebnisse mit frei laufenden Hunden. Wir bitten die Hundehalter besonders beim Annähern im Allgemeinen und besonders bei diesen Personengruppen ihre Tiere in besondere Beobachtung zu nehmen und die Tiere anzuleinen. Dies sollte auch an unübersichtlichen Stellen beachtet werden. Hier ist der Schreckeffekt bei älteren Menschen und Kindern besonders groß.
Wir bitten die Hundehalter um besondere Rücksicht.
Hermann Josef Klockner, Ortsbürgermeister