
In seiner letzten Sitzung hat der Ortsgemeinderat Neuregelungen zur Vergabe von Brennholz aus dem Niederburger Gemeindewald erarbeitet und beschlossen. Die Regelungen sind wie folgt erstellt:
Eine Bekanntgabe in den Mittelrhein Nachrichten informiert über die Vergabe von Brennholz aus dem Gemeindewald Niederburg. Der Ortsgemeinderat hat festgelegt, dass nur noch Brennholz vergeben wird, dass an befahrbare Waldwege gerückt ist und in Poltern lagert. Interessenten werden aufgefordert, sich bei der Gemeindeverwaltung mit einer ungefähren Angabe der gewünschten Menge zu melden. Nach einem festgelegten Stichtag wird die Bestellmenge an den Revierleiter und an das Forstamt übermittelt. Das Brennholz wird vom Forstbetrieb zu einem zu vereinbarenden Tag bereitgestellt. Die Menge des Polderinhaltes ist vom Forstbetrieb festgestellt und dem Polder per Nummer zugeordnet. Die Gemeindeverwaltung informiert die Brennholzinteressenten über die Lagerorte der Polder, die Interessenten können sich über die Art der Lagerung und über die Qualität des Holzes vor Ort informieren. An einem festgelegten Tag wird das Brennholz per Versteigerung zusammen mit einem Verantwortlichen der Forstverwaltung und der Gemeindeverwaltung vergeben. Die Preisuntergrenze richtet sich nach Niedrigwerten, die die Forstverwaltung ermittelt. Nach den genannten Stichtagen werden keine Brennholzvergaben mehr vorgenommen. Vergaben ohne die Zustimmung der Ortsgemeinde sind nicht vorgesehen. Sonderregelungen irgendwelcher Art sind ohne Zustimmung der Ortsgemeinde ausgeschlossen.
Anlass für die Erstellung von Neuregelungen sind die teilweise kontroversen Vorgänge um die Art und die Modalitäten der Holzvergabe. Der Ortsgemeinderat hofft mit diesen klaren Regelungen nutzlose Diskussionen zu vermeiden und Streitpunkte abbauen zu können. Sollten sich einzelne Punkte der Regeln als nur schwer umsetzbar erweisen, wird der Gemeinderat erneut darüber beraten.
Zur Grundpreisgestaltung hat der Gemeinderat folgende Regeln angedacht: Grundsätzlich wird der Durchschnitt der Brennholzpreise, die das Forstamt und der Forstbetrieb des Landes Rheinland Pfalz ermittelt anzuhalten sein. Der Ortsgemeinderat hat jedoch seine Absicht klargestellt, dass für Brennholzwerber die ihren Eigenbedarf decken, ein niedriger Ansatz zu wählen ist. Den letztlich endgültigen Brennholzpreis bestimmt der Verbraucher mit der Abgabe seines Angebotes bei der Vergabe und der Versteigerung der einzelnen Lose.